- Patienteninfo
- Wissen
- Ausbildung
- Literatur
- Service
- Info

Das Schweizer Bundesgericht hat in einem Urteil der Beschwerde einer Osteopathin stattgegeben, die ihren in Deutschland erworbenen Master of Science in Osteopathie vom Schweizer Roten Kreuz nicht anerkannt bekommen hat (siehe News vom 21.02.2025). Laut Schweizer Bundesgericht ist “eine Gleichwertigkeitsprüfung vorzunehmen (…), die sich auf das im FZA verankerte Diskriminierungsverbot und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit stützt.”
Gemäß Urteil muss nun das Schweizer Bundesverwaltungsgericht diese Prüfung durchführen.
Quelle: www.swissinfo.ch
