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Aus Anlass der zum Jahreswechsel erhöhten Zusatzbeiträge der allermeisten gesetzlichen Krankenkassen empfiehlt der Verband der Osteopathen Deutschland, VOD, einen Kassenvergleich:
“Gerade angesichts der Beitragsänderungen zum Jahreswechsel kann sich ein Vergleich und gegebenenfalls auch ein Kassenwechsel lohnen. Dabei sollten Versicherte genau hinschauen, ob und in welchem Umfang Osteopathie erstattet wird.”
Der VOD verweist dabei auf das Sonderkündigungsrecht, das bis Ende Januar gilt, wenn der Zusatzbeitrag der eigenen Kasse erhöht wurde.

