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Die Abkürzung steht für Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Osteopathie und würde begleitend zu einem Berufsgesetz die Ausbildung und Prüfung eines neuen Heilberufes Osteopath detailliert regeln.
Darauf weist die Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie, BAO, hin, die sich dafür einsetzt, dass “eine künftige OsteoAPrV unseren Qualitätsstandards entspricht und eine hohe Patientensicherheit damit bundesweit gewährleistet werden kann.”
Quelle: www.bao-osteopathie.de

