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Die BKK Scheufelen hat die von ihr anerkannten Leistungserbringer für Osteopathie gekürzt. Wurden bislang die Kosten für Osteopathiebehandlungen auch erstattet, wenn diese von Physiotherapeuten erbracht wurden,
“die eine osteopathische Ausbildung absolviert haben, die zur Aufnahme in die Therapeutenliste des Verband der Osteopathen Deutschland e. V. oder des Bundesverband Osteopathie e.V. berechtigt, wenn eine entsprechende ärztliche Verordnung für Osteopathie vorliegt”,
so werden nun nur noch Ärzte und Heilpraktiker mit entsprechender Ausbildung als Leistungserbringer anerkannt.
Quelle: www.osteokompass.de