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In der Schweiz läuft Ende Januar die Übergangsfrist für Osteopathen ab, die ihr Abschlussdiplom im Ausland erworben haben. Ab Februar dürfen dann nur noch Therapeuten selbstständig praktizieren, deren Diplom vom Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) anerkannt wird.
Das Problem betrifft nicht nur ausländische Osteopathen, die in der Schweiz arbeiten, sondern auch viele Schweizer, die ihre Ausbildung im Ausland begonnen oder absolviert haben, zu einem Zeitpunkt, als es das schweizerische Gesundheitsberufegesetz noch nicht gab, dass ein Fachhochschulstudium für die Ausübung der Osteopathie vorschreibt.
Laut dem Verband akademischer Osteopathinnen und Osteopathen Schweiz, VAOS, sind davon ca. 800 bis 1000 Osteopathen betroffen.