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Die AOK Baden-Württemberg hat die Bezuschussung osteopathischer Leistungen deutlich erhöht: Wurden letztes Jahr noch “vier Sitzungen à 50 Euro” bezuschusst, sind es nun “fünf Sitzungen à 60 Euro”.
Die osteopathischen Leistungen werden allerdings nur dann bezuschusst, wenn sie “durch einen zugelassenen Heilmittelerbringer oder Vertragsarzt erfolgen.” Die Bezuschussung gilt damit nicht für Leistungserbringer, die Heilpraktiker sind.