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Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse SKD können sich freuen: Hatte ihre Kasse bislang eine Bezuschussung “für fünf Behandlungen pro Jahr (…) in Höhe von 100 Prozent des Rechnungsbetrages, maximal 45 Euro pro Behandlung” gewährt, so heißt es neuerdings: “Im Rahmen einer Satzungsregelung übernehmen wir (…) die vollen Kosten für 5 Behandlungen im Jahr durch einen qualifizierten Osteopathen.”