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Die gesetzliche Krankenversicherung Securvita hat fürs neue Jahr die Bezuschussung osteopathischer Leistungen bei Versicherten ab 18 Jahren gesenkt.
Erfolgte bis letztes Jahr noch eine Bezuschussung für max. 6 Behandlungen jährlich “in Höhe von maximal 60 Euro je Sitzung abzüglich der vorgesehenen Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent und 10 Euro je Verordnung”, so heißt es seit Anfang des Jahres “Versicherte ab Vollendung des 18 Lebensjahres erhalten 50 Euro je Behandlung.”
Versicherte unter 18 Jahren erhalten weiterhin 60 Euro pro Behandlung ohne hierfür Zuzahlungen leisten zu müssen.