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Die Beihilfe, das eigenständige Krankensicherungssystem für Beamte und Richter, zahlt in Baden-Württemberg neue Höchstbeträge für Heilpraktikerleistungen. Darauf weist die Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie, hpO, hin.
Die neuen Höchstbeträge “orientieren sich nun stärker an der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Viele Positionen wurden deutlich angehoben - beispielsweise die osteopathische Behandlung der Schulter von vormals 21,- € auf nun 49,60€”