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Anfang kommenden Jahres soll das neue “Jahressteuergesetz 2024” in Kraft treten, das gemäß EU-Vorgaben in seiner bisherigen Entwurfsfassung die Aufhebung der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen vorsieht. Auf Fortbildungen, auch osteopathische, müssten demnach künftig Umsatzsteuer gezahlt werden. Dagegen argumentiert der Verband der Osteopathen Deutschland, VOD, und hat sich “mit einer Stellungnahme an die Bundesregierung gewandt.”
Laut VOD seien “Fortbildungen (…) in der Osteopathie, aber auch in vielen anderen medizinischen Berufen ein zentrales Element zur fachlichen Weiterbildung und damit zur nachhaltigen Sicherung einer hohen Behandlungsqualität. (…) Es sei (…) völlig kontraproduktiv, medizinischen Fachkräften durch eine neue Steuer zusätzliche Belastungen aufzubürden.”