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Die meisten gesetzliche Krankenkassen bieten Osteopathie als eine von zahlreichen Zusatzleistungen an. Diese Zusatzleistungen sind nun Thema eines Beitrags des Wirtschaftsmagazins Capital:
“Auf Platz zwei unter den beliebtesten Suchanfragen steht Osteopathie, was in NRW aktuell 47 von 70 Kassen übernehmen. Aber auch andere alternative Heilmethoden und Naturheilverfahren können zum Zusatzangebot der Kassen gehören, beispielsweise Ayurveda-Behandlungen, Homöopathie und Reflexzonenmassagen. Die Behandlung durch Heilpraktiker ist allerdings vom gesetzlichen Leistungsangebot ausgeschlossen. Ärzte brauchen eine entsprechende Zusatzausbildung, um für eine Kostenübernahme infrage zu kommen.”
Die Aussage ist so allerdings nicht korrekt: Nur wenige gesetzliche Krankenkassen schließen Heilpraktiker als Leistungserbringer für Osteopathie aus.
Ein Verzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen, die Osteopathie bezuschussen, führt Osteokompass hier. Es listet auch auf, welche Leistungserbringer von der jeweiligen Kasse anerkannt werden.