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Auf eine Gesetzesänderung, die bereits im Mai in Kraft getreten ist, macht die Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie, hpO, aufmerksam. Demnach wurde das bisherige Telemediengesetz (TMG) durch das neue Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt.
“Da mit der Neuverortung der Regelung jedoch keine weiteren inhaltlichen Änderungen einhergehen, kann ein vorhandener Hinweis im Impressum einfach von § 5 TMG in § 5 DDG geändert werden.”
Der Verweis auf das (neue) Gesetz, kann laut hpO “aber auch ganz entfernt werden.”