Seit dem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 besteht die Pflicht zur systematischen Erfassung der gesamten Arbeitszeit, nun gibt die Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie, hpO, Antworten auf mögliche Fragen hierzu:
“Auf welche Weise muss die Arbeitszeit dokumentiert werden?
Wie die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung in der Praxis genau ausgestaltet wird, liegt in den Händen des Gesetzgebers. Das Bundesarbeitsgesetz soll entsprechend geändert werden, eine gesetzliche Neuregelung steht allerdings noch aus. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs sieht wiederum vor, dass Zeiterfassungssysteme nachvollziehbar und fälschungssicher sein sollen.”
Quelle: www.hpo-osteopathie.de