Verschiedene Medien hatten bereits darüber berichtet, nun ist es offiziell: Auch in Baden-Württemberg fällt - wie in Bayern - zum 1. Februar die Maskenpflicht für “das Personal in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen sowie weiteren vergleichbaren ambulanten medizinischen Einrichtungen” und somit auch in Osteopathie-Praxen.
Das geht aus einer gestern veröffentlichten Pressemitteilung des Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg hervor. Für Patienten und Besucher bleibt die Maskenpflicht vorerst bis 7. April bestehen.
Quelle: www.sozialministerium.baden-wuerttemberg.de