In seinem „Osteopathie Magazin für Patienten“ geht der Bundesverband Osteopathie, BVO, der Frage nach, ob gesetzliche Krankenkassen Osteopathie “erstatten”:
”Die Osteopathie ist keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV), sondern eine freiwillige Leistung. In ihrer Satzung legen die Kassen fest, ob und wenn ja, in welcher Höhe und unter welcher Voraussetzung eine solche Behandlung erstattet wird.”
Nicht korrekt ist der Hinweis, dass “viele Krankenkassen nur zuzahlen, wenn der Osteopath Mitglied in einem Berufsverband (…) ist.” Tatsächlich muss der Leistungserbringer meist nur die Voraussetzungen für die Aufnahme in einen Osteopathieverband erfüllen, nicht aber Mitglied sein.
In der Krankenkassenliste auf Osteokompass sind die Voraussetzungen für eine Bezuschussung jeder GKV einzeln aufgeführt und nachzulesen.