Von den 88 gesetzlichen Krankenkassen, die Osteopathie bezuschussen, erstatten sieben GKVs keine osteopathischen Leistungen, wenn diese von Heilpraktikern erbracht werden (siehe News vom 01.04.2022).
Einen Sonderweg geht hierbei die Kaufmännische Krankenkasse, KKH. Zwar schreibt sie in ihrem neuem „Zuschuss zu Osteopathie“, dass ihre Versicherten „für Behandlungen nach Heilpraktikergesetz (HPG) oder durch reine Osteopathen (...) den hier beschriebenen Zuschuss nicht erhalten (können)“, verweist aber auf das eigene Gesundheitsbudget, über das osteopathische Leistungen durch Heilpraktiker dann eben doch anteilig erstattet werden können:
„Das Gesundheitsbudget erhalten Versicherte, wenn sie eine Gesundheitsleistung selbst bezahlen und uns danach die Rechnung einreichen – am besten zusammen mit dem Bonusbogen. (...) Es kann verwendet werden, um sich ganz oder anteilig zum Beispiel (...) Osteopathie (...) bezuschussen zu lassen. Wir überweisen den entsprechenden Betrag direkt auf Ihr Konto.“
Das Gesundheitsbudget müssen sich Versicherte durch entsprechende Vorsorge- und Aktivitätsmaßnahmen allerdings erst „verdienen“.