Seit Anfang 2012 bezuschussen gesetzliche Krankenkassen (GKVs) Osteopathie als sog. Satzungsleistung. Da es sich um eine freiwillige Leistung handelt, ist die Höhe der Bezuschussung unterschiedlich. Sie reicht von gegenwärtig 10 EUR (WMF BKK) bis max. 500 EUR (AOK Niedersachsen) pro Jahr.
Aktuell wird Osteopathie von 88 der insgesamt 97 GKVs bezuschusst, die entweder bundesweit oder regional geöffnet sind oder als geschlossene Kassen nur Betriebsmitarbeiter und deren Familien versichern.
Von den 88 GKVs, die Osteopathie bezuschussen, listen 40 Kassen Osteopathieverbände auf, deren Mitglieder sie als Leistungserbringer anerkennen. Ganze 42 GKVs nennen keine Verbände. Voraussetzung ist hier - wie bei allen anderen Kassen auch - der Leistungserbringer ist entweder “Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen oder hat eine Ausbildung absolviert, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt.”
Eine Einschränkung gibt es allerdings: Sieben der 88 GKVs (AOK Baden-Württemberg, BKK firmus, BKK MTU, Kaufmännische Krankenkasse, Knappschaft, SVLFG und vivida BKK) bezuschussen nur Leistungen von Ärzten und Physiotherapeuten, nicht aber von Heilpraktikern.
Obwohl Osteopathie Heilkunde ist und ihre Ausübung daher nur Ärzten und Heilpraktikern gestattet ist, verstoßen diese Kassen damit nicht gegen das Heilpraktikergesetz, da für GKVs das Sozialversicherungsrecht gilt und eben nicht das Heilpraktikergesetz, dass nur für Therapeuten gilt.
Von den 88 GKVs führen sechs Kassen eigene Therapeutenlisten (AOK Bremen/Bremerhaven, AOK Sachsen-Anhalt, BKK 24, IKK Südwest, IKK Gesund plus, SBK). Bei diesen GKVs müssen Osteopathen daher erst ihre Ausbildungszertifikate einreichen, um als Leistungserbringer für Osteopathie anerkannt zu werden.
Der Qualitätsstandard hinsichtlich Ausbildungsumfang, den die Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie, BAO, bereits in 2008 für die Osteopathie bundesweit gesetzt hat, wird von zunehmend mehr Kassen zur Voraussetzung für die Bezuschussung gemacht: Der Leistungserbringer muss dann mindestens über eine berufsbegleitende osteopathische Ausbildung von 1.350 Unterrichtsstunden verfügen.
Da die GKVs ihre Satzungsleistung Osteopathie jederzeit ändern oder auch ganz streichen können, ist Versicherten ein Kassenwechsel nur aufgrund der Höhe der Bezuschussung osteopathischer Behandlungen nicht zu empfehlen.
Kassenliste auf Osteokompass
Die auf Osteokompass geführte Liste der gesetzlichen Krankenkassen, die Osteopathie bezuschussen, ist seit heute wieder auf aktuellstem Stand.
Die Einträge sind alphabethisch sortiert. Zu jeder Kasse gibt es Angaben,
Ein Link führt direkt auf die jeweilige Unterseite der Kasse, sodass die auf Osteokompass gemachten Angaben jederzeit überprüft werden können.
EIN INFOSERVICE VON OSTEOKOMPASS.
Quelle: www.osteokompass.de