Der Verband der Osteopathen Deutschland, VOD, der seit Jahrzehnten ein eigenes Berufsgesetz fordert, teilt gegen Osteopathie praktizierende Ärzte und Heilpraktiker aus:
„Da weder Ausbildung noch Ausübung in Deutschland bislang gesetzlich geregelt sind, darf jeder Arzt und Heilpraktiker osteopathische Behandlungen anbieten, unabhängig von seiner diesbezüglichen Qualifikation.“
Ein Berufsgesetz diene dem Verbraucherschutz, so der VOD, denn gegenwärtig müssen sich
„Patienten und Krankenkassen (...) auf freiwillige Verbandsmitgliedschaften und Therapeutenlisten verlassen, teils mit erheblichen Qualitätsunterschieden und faktisch nicht kontrollierbar. Das birgt enorme Risiken beim Patienten- und Verbraucherschutz.“