Neues aus der Alpenrepublik: Die Österreichische Gesellschaft für Osteopathie, OEGO, hält „umfassende Aufklärung über Therapieziele und –abläufe“ für „unerlässliche Bausteine der Patientensicherheit und Behandlungsqualität.“
Hinsichtlich der „Untersuchungen und Behandlung von intimen Körperbereichen“ arbeitet der österreichische Osteopathieverband „derzeit einen umfassend aktualisierten Leitfaden“ für seine Mitglieder aus.
Denn „Aufklärung und Einwilligung stellen die Grundlage für jede Behandlung dar. (...) Diese Einwilligung muss über die Dauer der gesamten Behandlung anhalten. Daher muss sich der/die Osteopath*in im Laufe einer Behandlungsserie immer wieder vergewissern, dass sie noch gegeben ist.“
Im Januar hatten österreichische Medien über einen Rechtsstreit wegen fehlender Aufklärung bei der Anwendung sog. interner Techniken berichtet.
In Österreich wird Osteopathie von Ärzten und Physiotherapeuten ausgeübt, es gibt keinen Heilpraktiker und auch kein eigenes Berufsgesetz.
Quelle: www.oego.org