Über die Klarstellung des Bundesverbandes selbstständiger Physiotherapeuten, IFK, zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht hatte Osteokompass bereits berichtet (siehe News vom 20.01.2022).
Demnach beinhaltet das Infektionsschutzgesetz kein automatisches Tätigkeitsverbot für nicht immunisierte Therapeuten ab dem 16. März 2022.
Nun räumt das Bundesgesundheitsministerium gegenüber dem digitalen Wirtschaftsmagazin Business Insider ein, dass „die einrichtungsbezogene Impfpflicht ab dem 16. März nicht konsequent umgesetzt werden kann.“
Hintergrund ist, das Gesundheitsämter dazu „weder personell noch fachlich ausreichende Ressourcen“ hätten.
„Solange also die Gesundheitsämter keine Einzelfallentscheidung treffen, wird die einrichtungsbezogene Impfpflicht für all diejenigen, die bereits in ihrem Beruf arbeiten, nicht durchgesetzt.“