Der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten, IFK, hat eine wichtige Klarstellung des Bundesgesundheitsministeriums zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht ab dem 16. März veröffentlicht:
„Praxisinhaber sind ab dem 16. März verpflichtet, dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden, wenn ein oder mehrere Bestandsmitarbeiter (...) keinen Immunitätsnachweis vorlegen können. Das gilt auch für Praxisinhaber selbst, wenn sie nicht immunisiert sind. Das Gesundheitsamt kann dann entscheiden, ob gegenüber den Betroffenen ein Betretungsverbot für die Praxis ausgesprochen wird.
Somit beinhaltet das Infektionsschutzgesetz kein automatisches Tätigkeitsverbot für nicht immunisierte Physiotherapeuten ab dem 16. März 2022.“