Ab dem 15. März müssen u.a. Personen, die in Arztpraxen und Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe arbeiten, einen Immunitätsnachweis gegen COVID-19 vorlegen können, also geimpft oder genesen sein. Hierzu zählen auch Osteopathen.
Das hat der Bundestag heute mit seinem „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ beschlossen.
Über das Gesetz muss zwar noch im Bundesrat entschieden werden, die Zustimmung gilt aber als sicher.