Gemäß Masernschutzgesetz ist für Personen, die in Gesundheitseinrichtungen wie Osteopathiepraxen arbeiten, eine Masernschutzimpfung Pflicht, soweit sie nach 1970 geboren wurden. Der Nachweis einer solchen Schutzimpfung kann nun coronabedingt bis Ende des Jahres erbracht werden. Darauf weist der Bundesverband Osteopathie, BVO, hin.