Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften, AWMF, die Deutsche Krebsgesellschaft, DKG und die Deutsche Krebshilfe, DKH, haben eine „S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen“ herausgegeben.
Zur Osteopathie heißt es darin:
„Es liegen keine Daten aus kontrollierten Studien zur Wirksamkeit von Chirotherapie, Osteopathie oder Cranio-Sacral-Therapie auf die Senkung der Mortalität oder der krankheitsassoziierten oder therapieassoziierten Morbidität bei onkologischen Patienten vor.“
Veraltet und inhaltlich nicht korrekt sind einige allgemeine Informationen zur Osteopathie, konkret zu deren Weiterbildung, über die es heißt:
„Eine Ausnahme besteht in Hessen, in der die Weiterbildungs- und Prüfungsordnung im Bereich der Osteopathie (WPO-Osteo) den Titel „Diplom Osteopath“ (D.O.) schützt, der vom Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) e. V nach entsprechender Weiterbildung vergeben wird.“
Tatsächlich wurde die WPO-Osteo bereits Ende 2018 aufgehoben (siehe News vom 18.12.2018), ist der D.O. eine Marke des VOD und kein Titel und hat als solche auch nichts mit der WPO-Osteo zu tun.