Die Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie, hpO, informiert über die seit dem 1. Juli in Kraft getretenen Änderungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, die Praxisinhaber mit Mitarbeitern betreffen:
„Demnach müssen zwar Arbeitgeber*innen weiterhin mindestens zweimal pro Woche ihren Mitarbeiter*innen die Möglichkeit für Corona-Antigen Schnellteste anbieten.
Bei vollständig Geimpften oder Genesenen, die keine Symptome zeigen, kann aber, je betriebsinterner Risikoeinschätzung, von der Testangebotspflicht abgesehen werden. Selbstteste haben im beruflichen Zusammenhang keine Gültigkeit.“