Im Großherzogtum Luxemburg hat eine Klage des dortigen Osteopathieverbandes ALDO dazu geführt, dass sämtliche Verordnungen zu bestimmten Gesundheitsberufen nun als verfassungswidrig erklärt wurden. Denn solche Regelungen hätten eben nicht als Verordnungen des Gesundheitsministeriums erlassen werden dürfen, sondern als Gesetze durch den Gesetzgeber. Dieser hat nun zwei Jahre Zeit, die entsprechenden Gesetze zu erlassen.
Hintergrund der damalige Klage war, dass in der Verordnung zur Osteopathie die Entwürfe und Vorschläge des Verbandes keine Berücksichtigung fanden.