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Die von Ärzten angebotenen individuellen Gesundheitsleistungen, die Patienten selbst zahlen müssen, werden regelgemäßig durch den sog. IGeLMonitor, dem Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, auf ihre Wirksamkeit hin untersucht und die Ergebnisse jährlich veröffentlicht.
Erstmalig wurde nun auch die Wirksamkeit der Osteopathie bei unspezifischen Kreuzschmerzen untersucht:
„Wir bewerten die IGeL „Osteopathie bei unspezifischen Kreuzschmerzen“ mit „unklar“. Die Osteopathie zählt zur Komplementär- und Alternativmedizin. Insgesamt ist die Studienlage schwach. Es wurden zehn relevante Studien gefunden, die überwiegend von schlechter Qualität sind. In einer Studie, die Osteopathie mit Schein-Osteopathie verglich, konnte bei einem Teil der Patienten mit chronischen Kreuzschmerzen eine deutliche Schmerzlinderung gezeigt werden. Doch weder zu anderen Endpunkten noch im Vergleich zu kassenfinanzierten Therapien noch bei akuten oder subakuten Kreuzschmerzen ergaben sich Vorteile der Osteopathie, oder es gab keine Daten. Insgesamt sehen wir also keine belastbaren Hinweise auf einen Nutzen der Osteopathie. Da wir auch keinen Schaden erkennen, ergibt sich in der Gesamtbetrachtung von Nutzen und Schaden die Bewertung ‚unklar’.“

