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Das bereits am 8. Dezember 2008 verkündete Urteil im sog. Musterprozess ist nun rechtskräftig, nachdem die Klägerseite Ihren Antrag auf Berufung zurückgezogen hat. Der Musterprozess war von der BAO initiiert worden, um den eigenständigen Beruf des Osteopathen auf dem Rechtsweg zu erschaffen. Geklagt hatte ein Physiotherapeut mit osteopathischer Ausbildung und BAO-Urkunde.
Gemäß dem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zählt Osteopathie zur Heilkunde und bedarf bei fehlender Bestallung des Heilpraktikertitels um ausgeübt zu werden. Eine vollständige Heilpraktikerprüfung ist hierzu allerdings nicht notwendig, sondern dürfte dabei zu beschränken sein auf die Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung der konkret geplanten Berufstätigkeit erforderlich sind.
Laut bvo hat damit das Gericht den Weg für die eigenständige Ausübung der Osteopathie über den sog. sektoralen Heilpraktiker geebnet.