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Die Deutsche Angestellten-Krankenkasse will künftig die osteopathische Behandlung von Säuglingen bezuschussen. Dazu übernimmt die DAK die Kosten für den sog. osteopathischen Erstcheck bei Säuglingen sowie 15 % der Kosten etwaiger Folgebehandlungen.
Der behandelnde Osteopath muss Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Osteopathische Medizin, DGOM, sein.