Die Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie, BAO, vergibt diesen Titel an jene Osteopathen, die ihre Abschlussprüfung gemäß der Prüfungsverordnung der BAO erfolgreich abgeschlossen und zusätzlich eine mind. 10-seitige osteopathische Abschlussarbeit erstellt haben. Osteopathen BAO haben in der Regel ihre Ausbildung an einer Mitgliedschule der BAO absolviert und damit Osteopathie nach dem gleichen Curriculum erlernt.
Die Bezeichnung wird allgemein für Heilkundler (Arzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut) verwendet, die vorwiegend oder ausschließlich Osteopathie praktizieren. Der Begriff bezeichnet aber keinen eingenständigen Beruf, da es diesen in Deutschland nicht gibt. In Hessen ist die Bezeichnung als staatlicher Titel geschützt und wird durch die "Weiterbildungs- und Prüfungsordnung im Bereich der Osteopathie" (WPO-Osteo) vom 04.11.2008 geregelt. Als Osteopathen dürfen sich in Hessen nur Physiotherapeuten, Masseure, medizinische Bademeister und Heilpraktiker nennen, die eine osteopathische "Weiterbildung" an einer "staatlich anerkannten Weiterbildungseinrichtung" durchgeführt haben.