Diese Marke ist Eigentum des VOD. Die Abkürzung steht für Mitglied im Register der Osteopathen. Sie wird nur an eigene Mitglieder vergeben, die bereits die Marke D.O. ® tragen und sich zusätzlich in das verbandseigene Register eintragen.
(Wikipedia) Der Masseur und medizinische Bademeister (weibliche Form: Masseuse) ist die Berufsbezeichnung für einen Gesundheitsfachberuf, bei dem Menschen Therapien wie Massagen, Elektrotherapien oder Bäder zur Heilung oder Linderung bei Erkrankten anwenden. Ihre Heilhilfstätigkeit erfolgt auf Anweisung von Ärzten in Form von Rezepten bei niedergelassenen Ärzten oder Therapieplänen in Krankenhäusern, Reha-Zentren und Kurheimen. Die Ausbildung und der Beruf ist seit 1994 durch das Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG) geschützt.
Der Master of Science (MSc) in Osteopathie kann als akademischer Grad u.a. an der Donau-Universität Krems (Österreich) erworben werden. Der akademische Grad kann (mit entsprechender Landeskennzeichnung) in Deutschland geführt werden, berechtigt aber nicht zur Ausübung der Osteopathie. Hierfür ist in Deutschland mindestens der Heilpraktikertitel notwendig.
Der sog. Musterprozess wurde von der Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie, BAO, angestrengt, um damit auf dem Rechtsweg den eigenständigen Heilberuf zu erwirken. Ein Osteopath BAO hatte für diesen Musterprozess auf eigenständiges osteopathisches Arbeiten geklagt. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die Klage am 08.12.2008 zurück (7K 967/07). Laut Urteil entbinden die Ausbildungs- und Prüfungsstandards der BAO den Kläger nicht von der Erlaubnispflicht nach dem Heilpraktikergesetz. Das Gericht sah sich in seiner Auffassung durch die WPO-Osteo in Hessen bestätigt: "Offensichtlich sah der hessische Verordnungsgeber in den privaten Regelungen der BAO [...] keine ausreichende rechtliche Grundlage für die berufliche Tätigkeit von Osteopathen." Das Urteil wurde im Oktober 2010 rechtskräftig, nachdem die Klägerseite ihren Antrag auf Berufung zurückgezogen hatte.