nur für Mitarbeiter und Angehörige des Unternehmens
Voraussetzung:
"- Der Leistungserbringer erbringt die Leistung in der fachlich gebotenen Qualität
- Der Leistungserbringer ist Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen oder hat eine Ausbildung absolviert, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt."
Leistungsumfang:
"Gegen Vorlage der Originalrechnungen erstatten wir Ihnen 85 % des erstattungsfähigen Höchstbetrages bis zu einer maximalen Höhe von insgesamt 400 Euro je Kalenderjahr."
Abrechnung:
"Zur Erstattung ist neben Originalrechnungen die ärztliche Verordnung vorzulegen."
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