"Wir wollen, dass Sie in guten Händen sind. Deshalb muss Ihr Osteopath über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen oder Mitglied in einem der Berufsverbände sein. Für eine qualifizierte Behandlung von Neugeborenen (bis zum 28. Lebenstag) gibt es zusätzliche Vorgaben. Gern unterstützen wir Sie bei der Suche nach einem Therapeuten, der die notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Wenn Sie selbst einen Osteopathen suchen möchten, schauen Sie gern bei einem der großen Berufsverbände, die folgend verlinkt sind. Diese Auswahl ist allerdings nicht abschließend! Wenn Sie Ihren Osteopathen dort nicht entdecken, fragen Sie uns gern."
Leistungsumfang:
"Wir erstatten 80 Prozent des Rechnungsbetrages bis zu einer Höhe von 60,00 Euro pro Sitzung und für bis zu sechs Sitzungen im Kalenderjahr."
Abrechnung:
"Den Antrag auf Erstattung der angefallenen Osteopathie-Kosten finden Sie unter Anträge und Formulare."