"- Die osteopathische Behandlung wird von einem Arzt empfohlen und die Empfehlung durch eine formlose Bescheinigung nachgewiesen.
- Ihr behandelnder Osteopath ist Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen (mit abgeschlossener Weiterbildung zum Osteopathen) oder hat eine osteopathische Weiterbildung abgeschlossen, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt."
Leistungsumfang:
"Die AOK Hessen übernimmt die Kosten für drei Osteopathie-Sitzungen pro Kalenderjahr. Wir erstatten Ihnen 100 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 50 Euro pro Sitzung maximal 150 Euro je Kalenderjahr."
Abrechnung:
"Für die Erstattung reichen Sie die Originalrechnungen sowie die formlose ärztliche Bescheinigung ein."
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