"Voraussetzungen für die Kostenerstattung sind:
Eine zugelassene Ärztin oder ein zugelassener Arzt stellt eine Bescheinigung aus, dass eine osteopathische Behandlung medizinisch dazu geeignet ist, eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.
Die Behandlung wurde von einer zugelassenen Ärztin oder einem zugelassenen Arzt, beziehungsweise einer zugelassenen Heilpraktikerin oder einem zugelassenen Heilpraktiker mit der Zusatzqualifikation der Osteopathie, durchgeführt."
Leistungsumfang:
"Die AOK Hessen übernimmt im Rahmen des Gesundheitskontos die Kosten für drei Osteopathie-Sitzungen pro Kalenderjahr. Wir erstatten Ihnen für drei Behandlungen 100 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 50 Euro pro Sitzung, maximal 150 Euro je Kalenderjahr."