"(...) Der Anspruch setzt (...) voraus, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einem Osteopathen durchgeführt wird, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist, bzw. der eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die ihn zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt."
Leistungsumfang:
"Die BKK Textilgruppe Hof übernimmt pro Kalenderjahr qualitätsgesicherte osteopathische Leistungen
- bis maximal 6 Sitzungen,
- in Höhe von jeweils 80 % des Rechnungsbetrages, jedoch max. 60 Euro pro Sitzung."
Abrechnung:
"Die Erstattung ist einfach und unkompliziert. Wir benötigen von Ihnen:
- eine Bescheinigung des behandelnden Arztes im Original,
- die Rechnung des Osteopathen im Original,
- sowie Ihre Bankverbindung."