"Damit die Qualität der Behandlung für Sie sichergestellt ist und wir die Kosten erstatten dürfen, muss sie von einem Osteopathen durchgeführt werden, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist. Eine Ausbildung, die zum Beitritt in einen solchen Verband berechtigt, genügt auch."
Leistungsumfang:
"Insgesamt bezuschussen wir bis zu drei Sitzungen im Kalenderjahr für Behandlungen, die Ihnen von Arzt oder Ärztin verordnet worden sind. Pro Sitzung können Sie bis zu 40 EUR mit uns abrechnen. Die Obergrenze unserer Zuschüsse liegt somit bei maximal 120 EUR jährlich."
Abrechnung:
"Neben der Verordnung benötigen wir die Rechnung Ihres Osteopathen, sowie Ihre aktuelle Bankverbindung."