nur für Mitarbeiter und Angehörige des Unternehmens
Voraussetzung:
"Damit die Qualität der Behandlung für Sie sichergestellt ist und wir die Kosten erstatten dürfen, muss sie von einem Osteopathen durchgeführt werden, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist. eine Ausbildung, die zum Beitritt in einen solchen Verband berechtigt, genügt ebenfalls."
Leistungsumfang:
"Insgesamt bezuschussen wir bis zu drei Sitzungen im Kalenderjahr für Behandlungen, die einmalig je Kalenderjahr ärztlich verordnet worden sind. Pro Sitzungen erstatten wir Ihnen einen Betrag bis zu 40 Euro. Die Obergrenze unserer Zuschüsse liegt somit bei bis zu 120 Euro jährlich."
Abrechnung:
"Neben der Verordnung benötigen wir die Originalrechnung von Ihnen, um unseren Zuschuss überweisen zu können."