nur für Mitarbeiter und Angehörige des Unternehmens
Voraussetzung:
"Damit die Qualität der Behandlung für Sie sichergestellt ist und wir die Kosten erstatten dürfen, muss sie von einem Osteopathen durchgeführt werden, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist. eine Ausbildung, die zum Beitritt in einen solchen Verband berechtigt, genügt ebenfalls."
Leistungsumfang:
"Insgesamt bezuschussen wir drei Sitzungen im Kalenderjahr mit einen einen Betrag bis zu 40 Euro je Sitzung. Der mögliche Erstattungsbetrag für die Osteopathie liegt somit bei 120 Euro jährlich."
Abrechnung:
"Reichen Sie uns einfach Ihre bezahlte Osteopathierechnung ein, damit wir unsere Zuschüsse an Sie überweisen können."