nur für Mitarbeiter und Angehörige des Unternehmens
Voraussetzung:
"- ärztliche Bescheinigung für die Notwendigkeit der Osteopathie (Hausarzt oder Facharzt).
- Nachweis der Mitgliedschaft in einem Berufsverband der Osteopathen oder Nachweis über osteopathische Ausbildung.
- Originalrechnung der Behandlung."
Leistungsumfang:
"80 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 50 Euro pro Sitzung werden jedes Jahr erstattet (max. 300 Euro)."