nur für Mitarbeiter und Angehörige des Unternehmens
Voraussetzung:
"EINZUREICHENDE UNTERLAGEN - ärztliche Bescheinigung für die Notwendigkeit der Osteopathie (Hausarzt oder Facharzt)
- Nachweis der Mitgliedschaft in einem Berufsverband der Osteopathen oder Nachweis über osteopathische Ausbildung
- Originalrechnung der Behandlung"
Leistungsumfang:
"KOSTENZUSCHUSS 80 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 50 Euro pro Sitzung. LEISTUNGSUMFANG maximal sechs Sitzungen pro Kalenderjahr "