nur für Mitarbeiter und Angehörige des Unternehmens
Voraussetzung:
"- ärztliche Bescheinigung für die Notwendigkeit der Osteopathie (Hausarzt oder Facharzt).
- Nachweis der Mitgliedschaft in einem Berufsverband der Osteopathen oder Nachweis über osteopathische Ausbildung.
- Originalrechnung der Behandlung."
Leistungsumfang:
"80 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 50 Euro pro Sitzung werden jedes Jahr erstattet (max. 300 Euro)."
Möchten Sie sich als Mitglied anmelden oder einige Komfortfunktionen auf unsere Website nutzen Bestätigen Sie die Nutzung von Cookies mit OK. Wir geben keinerlei Daten an Dritte weiter. OKDATENSCHUTZ