"Erstattungsfähig sind Behandlungen durch Ärzte sowie Heilpraktiker (mit Ausbildung zum Physiotherapeuten), die aufgrund ihrer osteopathischen Ausbildung zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt sind. Für den Teilbereich der Physiotherapie darf die Behandlung auch durch Physiotherapeuten mit osteopathischer Ausbildung erfolgen, wenn eine ärztliche Verordnung für Osteopathie vorliegt."
Leistungsumfang:
"Die BKK SBH erstattet die Kosten für privat in Rechnung gestellte Kosten für Osteopathiebehandlungen je Kalenderjahr für 6 Sitzungen, bis zu 80 % der Rechnung, höchstens 50 € je Sitzung."
Abrechnung:
"Die Erstattung ist schriftlich unter Beifügung der Originalrechnung sowie ggf. der ärztlichen Verordnung zu beantragen."