"Die Behandlung muss qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer erbracht werden, der Mitglied eines Berufsverbands der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt."
Leistungsumfang:
"Die BKK SBH erstattet die Kosten für privat in Rechnung gestellte Kosten für Osteopathiebehandlungen je Kalenderjahr für 6 Sitzungen, bis zu 80 % der Rechnung, höchstens 40 € je Sitzung."
Abrechnung:
"Die Erstattung ist schriftlich unter Beifügung der Originalrechnung sowie ggf. der ärztlichen Verordnung zu beantragen."