"Die osteopathische Behandlung wird von einem approbierten Arzt, Heilpraktiker oder Physiotherapeuten mit einer Zusatzausbildung zum Osteopathen durchgefĂŒhrt.
Diese Zusatzausbildung muss mindestens 1350 Ausbildungsstunden umfassen. Ist der Leistungserbringer ordentliches Mitglied in einem Berufsverband der Osteopathen, fĂŒr den die 1350 Ausbildungsstunden Voraussetzung fĂŒr eine ordentliche Mitgliedschaft sind, gilt der Nachweis fĂŒr die abgeschlossene Ausbildung als erbracht."
Leistungsumfang:
"Die IKK - Die Innovationskasse ĂŒbernimmt je Kalenderjahr und Versicherten höchstens vier Sitzungen, maximal 150,00 Euro, jedoch nicht mehr als die tatsĂ€chlich entstandenen Kosten."
Abrechnung:
"Die Rechnung des Osteopathen bezahlen Sie zunĂ€chst selbst und reichen dann im IKK Servicecenter fĂŒr eine Erstattung folgende Unterlagen ein:
- Die Originalrechnung des Osteopathen mit Quittungsvermerk,
- die Àrztliche Bescheinigung,
- einen formlosen Antrag auf Erstattung und
- die ErklĂ€rung des Osteopathen, dass er Mitglied in einem Berufsverband ist und die Behandlung nach den aktuellen Erkenntnissen durchgefĂŒhrt hat."
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