"Voraussetzung ist zum einen, dass die Behandlung durch einen Arzt auf Privatrezept verordnet wurde. Wichtig ist, dass die Verordnung immer für das Kalenderjahr ausgestellt wird, in dem auch die Behandlungen erfolgen.
Zum anderen muss die Osteopathie durch umfassend qualifizierte Leistungserbringer (Ärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten) erbracht werden. Dies gilt als erfüllt, wenn der Leistungserbringer Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder aufgrund seiner Ausbildung diesen beitreten könnte."
Leistungsumfang:
Wir übernehmen für Sie gern
- 80 Prozent der Kosten
- maximal 30 Euro je Behandlung für bis zu drei Behandlungen im Kalenderjahr
- insgesamt bis zu 90 Euro jährlich.
Abrechnung:
"Für die Erstattung benötigen wir das Privatrezept zusammen mit der Rechnung über Ihre osteopathischen Behandlungen. Teilen Sie uns bitte auch Ihre aktuelle Bankverbindung mit.
Wenn Sie die osteopathische Behandlung direkt bei einem Vertragsarzt in Anspruch genommen haben, benötigen wir lediglich die Rechnung. Ein Privatrezept ist dann nicht erforderlich.
Besonders einfach und schnell können Sie die erforderlichen Unterlagen über unsere Service-App einreichen."