"Die Behandlung muss von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet werden. Damit wir Ihre Behandlung bezuschussen können, muss die Therapeutin oder der Therapeut eine osteopathische Ausbildung von mindestens 1.350 Stunden absolviert haben."
Leistungsumfang:
"Wir übernehmen für vier osteopathische Behandlungen bis zu 240 Euro pro Kalenderjahr. Pro Sitzung erstatten wir Ihnen maximal 60 Euro."
Abrechnung:
"Die Abrechnung erfolgt ganz einfach über Meine Gesundheitswelt, die Online-Geschäftsstelle der AOK Sachsen-Anhalt. Die Kosten für die Leistung bezahlen Sie zunächst selbst. Anschließend laden Sie die Rechnung online über Meine Gesundheitswelt im Bereich GESUNDESKONTO hoch. Alternativ können Sie Ihre Rechnung auch im Kundencenter oder per Post direkt einreichen. Nach erfolgreicher Prüfung erstatten wir Ihnen den Teilbetrag zurück."