"die osteopathische Behandlung von einem Arzt verordnet wird.*
* Die Osteopathie als ganzheitliches Diagnose- und Therapieverfahren behandelt ein breites Spektrum an gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Deshalb kann die ärztliche Bescheinigung vom Haus- oder Facharzt unterschiedlicher Fachrichtungen ausgestellt werden. Mit dieser Bescheinigung stellt der Arzt sicher, dass nicht andere Behandlungsmaßnahmen vorrangig angezeigt sind und aus medizinischer Sicht nichts gegen eine ergänzende osteopathische Behandlung zur Besserung der Beschwerden spricht. Als ärztliche Empfehlung genügt eine formlose Bescheinigung oder ein Privatrezept. Es liegt im Ermessen des Arztes, auf die Ausstellung der ärztlichen Bescheinigung zu verzichten, wenn ihm die osteopathischen Verfahren bezüglich Indikation und Kontraindikation nicht bekannt sind. Führt ein Arzt die osteopathische Behandlung selbst durch, kann auf die Ausstellung einer ärztlichen Bescheinigung verzichtet werden.
der Osteopath eine osteopathische Ausbildung absolviert hat oder Mitglied des Bundesverbandes der Osteopathen ist."
Leistungsumfang:
"Im Rahmen unseres „GESUNDENKONTOS“ bezuschusst die AOK Sachsen-Anhalt die Kosten für 4 osteopathische Behandlungen mit bis zu 240 Euro pro Kalenderjahr. Pro Sitzung erstatten wir Ihnen maximal 60 Euro"
Abrechnung:
"Die Kosten für die Osteopathie-Behandlung bezahlen Sie zunächst selbst. Anschließend reichen Sie die ärztliche Verordnung und die Rechnung in Ihrem Kundencenter oder über den Postweg bei Ihrer AOK Sachsen-Anhalt ein. Nach erfolgreicher Prüfung erstatten wir Ihnen den Teilbetrag zurück."