"Die AOK beteiligt sich an den Kosten, wenn
- die osteopathische Behandlung von einem Arzt verordnet wird.
- der Osteopath eine osteopathische Ausbildung absolviert hat oder Mitglied des Bundesverbandes der Osteopathen ist."
Leistungsumfang:
keine Angaben
Abrechnung:
"Für die Kostenerstattung reichen Sie die Rechnung der Behandlung, den Zahlungsnachweis sowie die ärztliche Verordnung bei Ihrer AOK ein."
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