"Die AOK Niedersachsen beteiligt sich an den Kosten für Ihre Osteopathie, wenn die Behandlung qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer durchgeführt wird, der
- eine osteopathische Ausbildung absolviert hat und Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist
- eine osteopathische Ausbildung erfolgreich absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt
Hinweis: Einige Berufsverbände nehmen Osteopathen bereits als Mitglied auf, wenn sie sich noch in der Ausbildung befinden. Ihr Ausbildungsstatus ist dann gekennzeichnet. In diesen Fällen ist eine Kostenübernahme noch nicht möglich."
Leistungsumfang:
"Wir erstatten die Kosten für Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen."
Abrechnung:
"Rechnungen für AOK-Mehrleistungen können Sie uns bequem, schnell und sicher über das Onlineportal „Meine AOK“ senden. Laden Sie dort einfach die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung hoch. Dafür reicht ein Scan oder ein Foto der Rechnung."
Leistungserbringer:
"Die Behandlungen müssen durch Leistungserbringer erfolgen, die eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in Theorie und Praxis nachweisen können. Diese Ausbildung muss den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Osteopathie (BAO) entsprechen. Ob diese Voraussetzung bei dem Osteopathen oder der Osteopathin Ihrer Wahl erfüllt ist, prüfen wir im Einzelfall. Dabei entscheiden wir unabhängig von der Zugehörigkeit der Osteopathin oder des Osteopathen zu einem Berufsverband."